Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag verabschiedet

Der Bundestag hat nach jahrelangen Verhandlungen das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag verabschiedet. Demnach dürfen Leiharbeiter grds. künftig maximal 18 Monate für ein Unternehmen arbeiten und sollen spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Arbeitgeber dürfen Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher einsetzen.